- Leistung
Sachverständigengutachten für Betonschäden und Betoninstandhaltung
Unabhängige technische Bewertung bei Schäden, Mängeln und Streitfällen
Technische Sachverhalte nachvollziehbar bewertet
Die WSI GmbH erstellt Sachverständigengutachten zu Betonschäden, Betoninstandsetzungsmaßnahmen, Oberflächenschutzsystemen, Beschichtungssystemen und Ausführungsmängeln.
Ein Gutachten dient dazu, einen technischen Sachverhalt systematisch zu erfassen, fachlich zu bewerten und die Ergebnisse für alle Beteiligten nachvollziehbar darzustellen.
Dabei kann es sowohl um die Ursache eines Schadens als auch um die Frage gehen, ob eine ausgeführte Leistung fachgerecht hergestellt wurde, welche Auswirkungen eine festgestellte Abweichung besitzt und welche Maßnahmen zur weiteren Klärung oder Instandsetzung erforderlich sind.
Wir unterstützen Auftraggeber sowohl bei außergerichtlichen Fragestellungen als auch im Zusammenhang mit gerichtlichen oder schiedsgerichtlichen Verfahren.
Gutachten im außergerichtlichen und gerichtlichen Kontext
Privatgutachten und Parteigutachten
Ein Privatgutachten wird durch einen privaten, gewerblichen oder institutionellen Auftraggeber beauftragt.
Es kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn Schäden oder Mängel festgestellt wurden und zunächst eine unabhängige technische Einschätzung benötigt wird.
Typische Auftraggeber sind:
private Bauherren
Hausverwaltungen
Planer
Eigentümer
Unternehmen
Rechtsanwälte
Immobiliengesellschaften
Bauunternehmen
Versicherungen
Ein Privatgutachten kann unter anderem folgende Fragen beantworten:
Liegt tatsächlich ein technischer Mangel oder Schaden vor?
Entspricht die ausgeführte Leistung den technischen Anforderungen?
Welche Instandsetzungsmaßnahmen sind erforderlich?
Welche Ursache besitzt der festgestellte Schaden?
Welche Folgen hat eine festgestellte Abweichung?
Welche weiteren Untersuchungen sind notwendig?
Gerade vor einer rechtlichen Auseinandersetzung kann ein Privatgutachten helfen, die technische Ausgangslage realistisch einzuschätzen.
Es ermöglicht Auftraggebern und Rechtsanwälten, technische Argumente frühzeitig zu überprüfen und die weitere Vorgehensweise auf eine belastbare fachliche Grundlage zu stellen.
Gerichtsgutachten und gerichtliche Verfahren
Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen über Bauleistungen spielen technische Sachverhalte häufig eine zentrale Rolle.
Sofern die WSI GmbH beziehungsweise ein Sachverständiger der WSI GmbH durch ein Gericht mit der Beantwortung technischer Beweisfragen beauftragt wird, erfolgt die Untersuchung und Bewertung entsprechend des gerichtlichen Auftrags.
Im Mittelpunkt steht dabei die unabhängige und nachvollziehbare Beantwortung der vorgegebenen technischen Fragestellungen.
Darüber hinaus unterstützen wir Parteien und deren Rechtsanwälte im Zusammenhang mit gerichtlichen Verfahren durch technische Beratung und Privatgutachten.
Dies kann insbesondere sinnvoll sein, wenn ein bereits vorliegendes Gerichtsgutachten fachtechnisch überprüft oder komplexe technische Zusammenhänge für die weitere Verfahrensführung aufbereitet werden sollen.
Mögliche Leistungen sind:
technische Prüfung der Streitpunkte
Unterstützung bei der Formulierung technischer Fragestellungen
fachliche Bewertung von Untersuchungsergebnissen
Unterstützung von Rechtsanwälten bei technischen Sachverhalten
Bewertung vorhandener Gutachten
Teilnahme an Ortsterminen
Erstellung ergänzender technischer Stellungnahmen
Die rechtliche Bewertung bleibt dabei selbstverständlich Aufgabe der jeweiligen Rechtsberater und Gerichte. Unser Tätigkeitsbereich liegt in der technischen und sachverständigen Beurteilung.
Streitschlichtung und außergerichtliche Klärung
Nicht jeder technische Streit muss vor Gericht enden.
Gerade bei Bau- und Instandsetzungsmaßnahmen können Konflikte häufig schneller und wirtschaftlicher gelöst werden, wenn zunächst eine unabhängige fachtechnische Bewertung erfolgt.
Bei einer außergerichtlichen Streitschlichtung unterstützen wir die Beteiligten dabei, den technischen Sachverhalt zu versachlichen und unterschiedliche Auffassungen auf eine objektive Grundlage zurückzuführen.
Dabei kann es beispielsweise um folgende Fragen gehen:
Welche Leistung war technisch geschuldet?
Liegt eine technische Abweichung vor?
Besteht ein Instandsetzungsbedarf?
Welche Untersuchungen sind zur abschließenden Klärung erforderlich?
Welche Leistung wurde tatsächlich ausgeführt?
Ist eine festgestellte Abweichung relevant?
Welche Sanierung ist technisch angemessen?
Ziel ist eine technisch nachvollziehbare Grundlage für eine einvernehmliche Lösung.
Eine frühzeitige sachverständige Einschaltung kann insbesondere bei komplexen Betoninstandsetzungs- und Beschichtungsmaßnahmen dazu beitragen, zeit- und kostenintensive Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Sachverständiger im Schiedsverfahren und Schiedsgericht
Neben staatlichen Gerichtsverfahren können technische Streitigkeiten auch im Rahmen eines Schiedsverfahrens oder vor einem Schiedsgericht geklärt werden.
Die WSI GmbH kann dabei als technischer Sachverständiger tätig werden und komplexe Sachverhalte aus den Bereichen Beton, Betoninstandsetzung und Oberflächenschutz fachlich untersuchen und bewerten.
Je nach Auftrag kann unsere Tätigkeit beispielsweise umfassen:
Prüfung der technischen Streitpunkte
Auswertung vorhandener Planungs- und Ausführungsunterlagen
Beurteilung von Instandsetzungsmaßnahmen
sachverständige Gutachten
Untersuchung des betroffenen Bauwerks
Bewertung von Schäden und Mängeln
technische Stellungnahmen
Teilnahme an Anhörungen und Ortsterminen
Die sachverständige Tätigkeit erfolgt unabhängig von der rechtlichen Entscheidung des Schiedsgerichts.
Welches Gutachten passt zu Ihrer Fragestellung?
01 Schadensgutachten
Ein Schadensgutachten an einem Betonbauwerk dient der systematischen Untersuchung und Bewertung eines vorhandenen Schadens.
Dabei wird zunächst das Schadensbild aufgenommen. Anschließend wird untersucht, welche technischen Ursachen für den Schaden infrage kommen.
Typische Untersuchungsgegenstände sind:
Betonabplatzungen
Feuchteschäden
Beschichtungsschäden
Schäden an Parkhäusern und Tiefgaragen
Bewehrungskorrosion
Chloridbelastungen
Ablösungen von OS-Systemen
Schäden an Industrieböden und Betonflächen
Rissbildungen
Karbonatisierung
Schäden an Instandsetzungsmörteln
Das Schadensgutachten kann neben der Ursachenbewertung auch Empfehlungen zu erforderlichen weiteren Untersuchungen oder möglichen Instandsetzungsmaßnahmen enthalten.
02 Mangelgutachten
Nicht jeder Schaden ist automatisch ein Ausführungsmangel – und nicht jede Abweichung führt automatisch zu einer technischen Beeinträchtigung.
Bei einem Mangelgutachten untersuchen wir daher den konkreten Soll- und Ist-Zustand.
Hierzu können Vertragsunterlagen, Leistungsverzeichnisse, Planungen, Produktunterlagen, technische Regelwerke und die tatsächlich ausgeführte Leistung berücksichtigt werden.
Anschließend wird fachtechnisch bewertet, ob eine Abweichung vorliegt und welche technische Bedeutung diese besitzt.
03 Gutachten zu OS-Systemen und Beschichtungen
Ein besonderer Schwerpunkt der WSI GmbH liegt auf Oberflächenschutzsystemen und Beschichtungen auf Beton.
Typische Fragestellungen betreffen beispielsweise:
unzureichende Schichtdicken
Blasenbildung
unzureichende Haftung
Abweichungen bei der Rutschhemmung
Fehlstellen und Beschichtungsdefekte
falsche Systemaufbauten
Ablösungen
Hohllagen
Schäden an Rampen und Fahrflächen
unzureichende Ableitwiderstände bei ESD-/AS-Beschichtungen
mangelhafte Untergrundvorbereitung
Rissbildungen
Verschleiß
Mängel an Sockelbeschichtungen
Zur Beurteilung können Proben entnommen und weiterführende Laboruntersuchungen veranlasst werden.
04 Gutachten zur Betoninstandsetzung
Auch bereits ausgeführte Betoninstandsetzungsmaßnahmen können sachverständig untersucht und bewertet werden.
Dabei betrachten wir den gesamten Instandsetzungsaufbau und nicht ausschließlich die sichtbare Oberfläche.
Je nach Aufgabenstellung können unter anderem der Zustand des ursprünglichen Betonuntergrunds, der Umfang des Betonabtrags, die Vorbereitung der Bewehrung, der Korrosionsschutz, die Reprofilierung, der Haftverbund, die Oberflächenvorbereitung, die Rautiefe, Feinspachtelungen, der Oberflächenschutz, Schichtdicken, Anschlussdetails und die Rissbehandlung relevant sein.
Durch unseren praktischen Hintergrund in der Betoninstandsetzung können wir insbesondere komplexe Ausführungsfragen detailliert beurteilen.
05 Beweissicherung und Zustandsdokumentation
Eine Beweissicherung dokumentiert einen bestehenden Zustand zu einem definierten Zeitpunkt.
Dies kann beispielsweise vor Beginn von Bau- oder Instandsetzungsmaßnahmen sinnvoll sein, um bereits vorhandene Schäden eindeutig zu dokumentieren.
Die Dokumentation kann insbesondere Risse, Abplatzungen, Feuchtespuren, vorhandene Beschädigungen oder sonstige Auffälligkeiten umfassen.
Eine strukturierte Beweissicherung kann spätere Diskussionen darüber vermeiden, ob ein Schaden bereits vor Beginn einer Maßnahme vorhanden war.
06 Technische Stellungnahmen
Nicht jede Aufgabenstellung erfordert ein vollständiges Gutachten.
Bei klar eingegrenzten Fragestellungen erstellen wir auch technische beziehungsweise sachverständige Stellungnahmen.
Diese können beispielsweise zur Bewertung einzelner Ausführungsdetails, vorliegender Prüfberichte, Laborergebnisse oder konkreter technischer Behauptungen verwendet werden.
07 Ausführungsbegleitung und Fremdüberwachung
Bei Beschichtungsarbeiten und Maßnahmen der Betoninstandsetzung ist eine fachgerechte Ausführung entscheidend für die Dauerhaftigkeit und Qualität der Leistung. Als unabhängige Sachverständige begleiten und überwachen wir die Arbeiten ausführender Fachbetriebe direkt auf der Baustelle.
Dabei kontrollieren wir unter anderem die Untergrundvorbereitung, Umgebungsbedingungen, eingesetzten Materialien, Schichtdicken, Haftzugfestigkeiten sowie die regelwerks- und herstellerkonforme Verarbeitung. Abweichungen und Ausführungsmängel werden frühzeitig erkannt, dokumentiert und mit den Projektbeteiligten abgestimmt.
Durch unsere unabhängige Ausführungs- und Fremdüberwachung erhalten Bauherren, Planer und Auftraggeber eine zusätzliche Qualitätssicherung während der gesamten Betoninstandsetzungs- oder Beschichtungsmaßnahme.
Für wen wir Gutachten erstellen
Unsere Sachverständigenleistungen richten sich an ein breites Fachpublikum – von privaten Eigentümern bis hin zu Gerichten und Schiedsgerichten.
private Bauherren
Eigentümer
Immobiliengesellschaften
Hausverwaltungen
Versicherungen
Rechtsanwälte
Planer
Bauunternehmen
Unternehmen
Architekten
Ingenieure
Fachunternehmen
Generalunternehmer
Gerichte
Schiedsgerichte
Passende Leistungen
Diese Leistungen lassen sich mit der beschriebenen Untersuchung sinnvoll kombinieren.
Sachverständigengutachten anfragen
Schildern Sie uns Ihren Sachverhalt – wir ermitteln die passende Gutachtenart für Ihre Fragestellung.