Sachverständige für Betonschäden und Beton­instandhaltung · Deutschlandweit tätig.

Sachverständigen­gutachten für Betonschäden und Beton­instandhaltung

Unabhängige technische Bewertung bei Schäden, Mängeln und Streitfällen

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Gutachtenpraxis

Technische Sachverhalte nachvollziehbar bewertet

Die WSI GmbH erstellt Sachverständigen­gutachten zu Betonschäden, Beton­instandsetzungs­maßnahmen, Oberflächen­schutz­systemen, Beschichtungs­systemen und Ausführungsmängeln.

Ein Gutachten dient dazu, einen technischen Sachverhalt systematisch zu erfassen, fachlich zu bewerten und die Ergebnisse für alle Beteiligten nachvollziehbar darzustellen.

Dabei kann es sowohl um die Ursache eines Schadens als auch um die Frage gehen, ob eine ausgeführte Leistung fachgerecht hergestellt wurde, welche Auswirkungen eine festgestellte Abweichung besitzt und welche Maßnahmen zur weiteren Klärung oder Instandsetzung erforderlich sind.

Wir unterstützen Auftraggeber sowohl bei außergerichtlichen Fragestellungen als auch im Zusammenhang mit gerichtlichen oder schiedsgerichtlichen Verfahren.

Verfahren

Gutachten im außergerichtlichen und gerichtlichen Kontext

Privatgutachten und Parteigutachten

Ein Privatgutachten wird durch einen privaten, gewerblichen oder institutionellen Auftraggeber beauftragt.

Es kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn Schäden oder Mängel festgestellt wurden und zunächst eine unabhängige technische Einschätzung benötigt wird.

Typische Auftraggeber sind:

private Bauherren

Hausverwaltungen

Planer

Eigentümer

Unternehmen

Rechtsanwälte

Immobiliengesellschaften

Bauunternehmen

Versicherungen

Ein Privatgutachten kann unter anderem folgende Fragen beantworten:

Liegt tatsächlich ein technischer Mangel oder Schaden vor?

Entspricht die ausgeführte Leistung den technischen Anforderungen?

Welche Instandsetzungs­maßnahmen sind erforderlich?

Welche Ursache besitzt der festgestellte Schaden?

Welche Folgen hat eine festgestellte Abweichung?

Welche weiteren Untersuchungen sind notwendig?

Gerade vor einer rechtlichen Auseinandersetzung kann ein Privatgutachten helfen, die technische Ausgangslage realistisch einzuschätzen.

Es ermöglicht Auftraggebern und Rechtsanwälten, technische Argumente frühzeitig zu überprüfen und die weitere Vorgehensweise auf eine belastbare fachliche Grundlage zu stellen.

Gerichtsgutachten und gerichtliche Verfahren

Bei gerichtlichen Auseinander­setzungen über Bauleistungen spielen technische Sachverhalte häufig eine zentrale Rolle.

Sofern die WSI GmbH beziehungsweise ein Sachverständiger der WSI GmbH durch ein Gericht mit der Beantwortung technischer Beweisfragen beauftragt wird, erfolgt die Untersuchung und Bewertung entsprechend des gerichtlichen Auftrags.

Im Mittelpunkt steht dabei die unabhängige und nachvollziehbare Beantwortung der vorgegebenen technischen Fragestellungen.

Darüber hinaus unterstützen wir Parteien und deren Rechtsanwälte im Zusammenhang mit gerichtlichen Verfahren durch technische Beratung und Privatgutachten.

Dies kann insbesondere sinnvoll sein, wenn ein bereits vorliegendes Gerichtsgutachten fachtechnisch überprüft oder komplexe technische Zusammenhänge für die weitere Verfahrensführung aufbereitet werden sollen.

Mögliche Leistungen sind:

technische Prüfung der Streitpunkte

Unterstützung bei der Formulierung technischer Fragestellungen

fachliche Bewertung von Untersuchungsergebnissen

Unterstützung von Rechtsanwälten bei technischen Sachverhalten

Bewertung vorhandener Gutachten

Teilnahme an Ortsterminen

Erstellung ergänzender technischer Stellungnahmen

Die rechtliche Bewertung bleibt dabei selbstverständlich Aufgabe der jeweiligen Rechtsberater und Gerichte. Unser Tätigkeitsbereich liegt in der technischen und sachverständigen Beurteilung.

Streitschlichtung und außergerichtliche Klärung

Nicht jeder technische Streit muss vor Gericht enden.

Gerade bei Bau- und Instandsetzungs­maßnahmen können Konflikte häufig schneller und wirtschaftlicher gelöst werden, wenn zunächst eine unabhängige fachtechnische Bewertung erfolgt.

Bei einer außergerichtlichen Streitschlichtung unterstützen wir die Beteiligten dabei, den technischen Sachverhalt zu versachlichen und unterschiedliche Auffassungen auf eine objektive Grundlage zurückzuführen.

Dabei kann es beispielsweise um folgende Fragen gehen:

Welche Leistung war technisch geschuldet?

Liegt eine technische Abweichung vor?

Besteht ein Instandsetzungsbedarf?

Welche Untersuchungen sind zur abschließenden Klärung erforderlich?

Welche Leistung wurde tatsächlich ausgeführt?

Ist eine festgestellte Abweichung relevant?

Welche Sanierung ist technisch angemessen?

Ziel ist eine technisch nachvollziehbare Grundlage für eine einvernehmliche Lösung.

Eine frühzeitige sachverständige Einschaltung kann insbesondere bei komplexen Beton­instandsetzungs- und Beschichtungsmaßnahmen dazu beitragen, zeit- und kostenintensive Auseinander­setzungen zu vermeiden.

Sachverständiger im Schiedsverfahren und Schiedsgericht

Neben staatlichen Gerichtsverfahren können technische Streitigkeiten auch im Rahmen eines Schiedsverfahrens oder vor einem Schiedsgericht geklärt werden.

Die WSI GmbH kann dabei als technischer Sachverständiger tätig werden und komplexe Sachverhalte aus den Bereichen Beton, Beton­instandsetzung und Oberflächenschutz fachlich untersuchen und bewerten.

Je nach Auftrag kann unsere Tätigkeit beispielsweise umfassen:

Prüfung der technischen Streitpunkte

Auswertung vorhandener Planungs- und Ausführungsunterlagen

Beurteilung von Instandsetzungs­maßnahmen

sachverständige Gutachten

Untersuchung des betroffenen Bauwerks

Bewertung von Schäden und Mängeln

technische Stellungnahmen

Teilnahme an Anhörungen und Ortsterminen

Die sachverständige Tätigkeit erfolgt unabhängig von der rechtlichen Entscheidung des Schiedsgerichts.

Gutachtenarten

Welches Gutachten passt zu Ihrer Fragestellung?

01 Schadensgutachten

Ein Schadensgutachten an einem Betonbauwerk dient der systematischen Untersuchung und Bewertung eines vorhandenen Schadens.

Dabei wird zunächst das Schadensbild aufgenommen. Anschließend wird untersucht, welche technischen Ursachen für den Schaden infrage kommen.

Typische Untersuchungsgegenstände sind:

Betonabplatzungen

Feuchteschäden

Beschichtungsschäden

Schäden an Parkhäusern und Tiefgaragen

Bewehrungskorrosion

Chloridbelastungen

Ablösungen von OS-Systemen

Schäden an Industrieböden und Betonflächen

Rissbildungen

Karbonatisierung

Schäden an Instandsetzungsmörteln

Das Schadensgutachten kann neben der Ursachenbewertung auch Empfehlungen zu erforderlichen weiteren Untersuchungen oder möglichen Instandsetzungs­maßnahmen enthalten.

Nicht jeder Schaden ist automatisch ein Ausführungsmangel – und nicht jede Abweichung führt automatisch zu einer technischen Beeinträchtigung.

Bei einem Mangelgutachten untersuchen wir daher den konkreten Soll- und Ist-Zustand.

Hierzu können Vertragsunterlagen, Leistungsverzeichnisse, Planungen, Produktunterlagen, technische Regelwerke und die tatsächlich ausgeführte Leistung berücksichtigt werden.

Anschließend wird fachtechnisch bewertet, ob eine Abweichung vorliegt und welche technische Bedeutung diese besitzt.

Ein besonderer Schwerpunkt der WSI GmbH liegt auf Oberflächen­schutz­systemen und Beschichtungen auf Beton.

Typische Fragestellungen betreffen beispielsweise:

unzureichende Schichtdicken

Blasenbildung

unzureichende Haftung

Abweichungen bei der Rutschhemmung

Fehlstellen und Beschichtungsdefekte

falsche Systemaufbauten

Ablösungen

Hohllagen

Schäden an Rampen und Fahrflächen

unzureichende Ableitwiderstände bei ESD-/AS-Beschichtungen

mangelhafte Untergrund­vorbereitung

Rissbildungen

Verschleiß

Mängel an Sockelbeschichtungen

Zur Beurteilung können Proben entnommen und weiterführende Labor­untersuchungen veranlasst werden.

Auch bereits ausgeführte Beton­instandsetzungs­maßnahmen können sachverständig untersucht und bewertet werden.

Dabei betrachten wir den gesamten Instandsetzungsaufbau und nicht ausschließlich die sichtbare Oberfläche.

Je nach Aufgabenstellung können unter anderem der Zustand des ursprünglichen Betonuntergrunds, der Umfang des Betonabtrags, die Vorbereitung der Bewehrung, der Korrosionsschutz, die Reprofilierung, der Haftverbund, die Oberflächenvorbereitung, die Rautiefe, Feinspachtelungen, der Oberflächenschutz, Schichtdicken, Anschlussdetails und die Rissbehandlung relevant sein.

Durch unseren praktischen Hintergrund in der Beton­instandsetzung können wir insbesondere komplexe Ausführungsfragen detailliert beurteilen.

Eine Beweissicherung dokumentiert einen bestehenden Zustand zu einem definierten Zeitpunkt.

Dies kann beispielsweise vor Beginn von Bau- oder Instandsetzungs­maßnahmen sinnvoll sein, um bereits vorhandene Schäden eindeutig zu dokumentieren.

Die Dokumentation kann insbesondere Risse, Abplatzungen, Feuchtespuren, vorhandene Beschädigungen oder sonstige Auffälligkeiten umfassen.

Eine strukturierte Beweissicherung kann spätere Diskussionen darüber vermeiden, ob ein Schaden bereits vor Beginn einer Maßnahme vorhanden war.

Nicht jede Aufgabenstellung erfordert ein vollständiges Gutachten.

Bei klar eingegrenzten Fragestellungen erstellen wir auch technische beziehungsweise sachverständige Stellungnahmen.

Diese können beispielsweise zur Bewertung einzelner Ausführungsdetails, vorliegender Prüfberichte, Laborergebnisse oder konkreter technischer Behauptungen verwendet werden.

Bei Beschichtungsarbeiten und Maßnahmen der Beton­instandsetzung ist eine fachgerechte Ausführung entscheidend für die Dauerhaftigkeit und Qualität der Leistung. Als unabhängige Sachverständige begleiten und überwachen wir die Arbeiten ausführender Fachbetriebe direkt auf der Baustelle.

Dabei kontrollieren wir unter anderem die Untergrund­vorbereitung, Umgebungsbedingungen, eingesetzten Materialien, Schichtdicken, Haftzugfestigkeiten sowie die regelwerks- und herstellerkonforme Verarbeitung. Abweichungen und Ausführungsmängel werden frühzeitig erkannt, dokumentiert und mit den Projektbeteiligten abgestimmt.

Durch unsere unabhängige Ausführungs- und Fremdüberwachung erhalten Bauherren, Planer und Auftraggeber eine zusätzliche Qualitätssicherung während der gesamten Beton­instandsetzungs- oder Beschichtungsmaßnahme.

Auftraggeber

Für wen wir Gutachten erstellen

Unsere Sachverständigenleistungen richten sich an ein breites Fachpublikum – von privaten Eigentümern bis hin zu Gerichten und Schiedsgerichten.

private Bauherren

Eigentümer

Immobiliengesellschaften

Hausverwaltungen

Versicherungen

Rechtsanwälte

Planer

Bauunternehmen

Unternehmen

Architekten

Ingenieure

Fachunternehmen

Generalunternehmer

Gerichte

Schiedsgerichte

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